Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-15, 3 Ta 139/10

3 Ta 139/10Arbeitsgericht15.03.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 139/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-15

Aktenzeichen: 3 Ta 139/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0315.3TA139.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.08.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.

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