3 Ta 139/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-15, 3 Ta 139/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-15, 3 Ta 139/10
3 Ta 139/10Arbeitsgericht15.03.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 139/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-15
Aktenzeichen: 3 Ta 139/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0315.3TA139.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.08.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
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