Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-23, 3 Ta 163/10

3 Ta 163/10Arbeitsgericht23.03.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 163/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: 3 Ta 163/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0323.3TA163.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 08.01.2010 teilweise abgeändert.

Die monatlich aus dem Einkommen des Klägers zu zahlende Rate wird auf 75,-- € herabgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

Die vom Kläger zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.

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