3 Ta 163/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-23, 3 Ta 163/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-23, 3 Ta 163/10
3 Ta 163/10Arbeitsgericht23.03.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 163/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: 3 Ta 163/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0323.3TA163.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 08.01.2010 teilweise abgeändert.
Die monatlich aus dem Einkommen des Klägers zu zahlende Rate wird auf 75,-- € herabgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.
Die vom Kläger zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
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