Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 3 Sa 906/09

3 Sa 906/09Arbeitsgericht13.04.2010

Regest

Verweisen die Parteien im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den BAT/VKA "in der jeweils... geltenden Fassung" sowie diesen ergänzende Tarifverträge, so ist für die Anwendung des TV-Ärzte/VKA kein Raum, da sich dieser weder als eine "Fassung" des BAT/VKA noch als ein diesen ergänzender Tarifvertrag darstellt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 906/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-13

Aktenzeichen: 3 Sa 906/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0413.3SA906.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Verweisen die Parteien im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den BAT/VKA "in der jeweils... geltenden Fassung" sowie diesen ergänzende Tarifverträge, so ist für die Anwendung des TV-Ärzte/VKA kein Raum, da sich dieser weder als eine "Fassung" des BAT/VKA noch als ein diesen ergänzender Tarifvertrag darstellt.

Tenor

1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.08.2009 - 3 Ca 26/09 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert.

Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Die Revision wird zugelassen.

4.Streitwert: 21.993,30 €

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