3 Sa 906/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 3 Sa 906/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 3 Sa 906/09
3 Sa 906/09Arbeitsgericht13.04.2010
Regest
Verweisen die Parteien im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den BAT/VKA "in der jeweils... geltenden Fassung" sowie diesen ergänzende Tarifverträge, so ist für die Anwendung des TV-Ärzte/VKA kein Raum, da sich dieser weder als eine "Fassung" des BAT/VKA noch als ein diesen ergänzender Tarifvertrag darstellt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 906/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 3 Sa 906/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0413.3SA906.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: .
Leitsätze
Verweisen die Parteien im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den BAT/VKA "in der jeweils... geltenden Fassung" sowie diesen ergänzende Tarifverträge, so ist für die Anwendung des TV-Ärzte/VKA kein Raum, da sich dieser weder als eine "Fassung" des BAT/VKA noch als ein diesen ergänzender Tarifvertrag darstellt.
Tenor
1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.08.2009 - 3 Ca 26/09 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert.
Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
4.Streitwert: 21.993,30 €
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