13 Sa 70/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-06, 13 Sa 70/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-06, 13 Sa 70/10
13 Sa 70/10Arbeitsgericht06.05.2010
Regest
Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) ist bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 70/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-06
Aktenzeichen: 13 Sa 70/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0506.13SA70.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 615 Satz 2 BGB
Leitsätze
Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736) ist bei der Anrechnung anderweitigen Verdienstes keine Berechnung über die gesamte Dauer des Annahmeverzugs durchzuführen, sondern eine solche nach Zeitabschnitten.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 19.11.2009 - 4 Ca 2793/09 - abgeändert, soweit dem Kläger in Ziffer 3 Zinsen für das Grundgehalt für Oktober 2009 vor dem 01.11.2009 zugesprochen worden sind. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte bezogen auf die Zahlungsansprüche zugelassen.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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