16 Sa 327/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-25, 16 Sa 327/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-25, 16 Sa 327/10
16 Sa 327/10Arbeitsgericht25.05.2010
Regest
1. Nach dem In-Kraft-Treten des TVöD besteht kein tarifvertraglicher Anspruch mehr auf eine Funktionszulage für Angestellte im Schreibdienst gemäß Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschnitt N Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT. Eine etwaige Nachwirkung ist durch den TVöD als andere Abmachung beendet worden. 2. Bei der übertariflich weiter gewährten Funktionszulage handelte es sich nicht um eine anrechnungsfeste Erschwerniszulage, sondern um eine Besitzstandszulage, hinsichtlich derer sich der Arbeitgeber in zulässiger Weise die Anrechnung auf Tariflohnerhöhungen vorbehalten hatte.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 327/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-25
Aktenzeichen: 16 Sa 327/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0525.16SA327.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB; § 4 Abs. 5 TVG; §§ 12 TVöD; §§ 2, 3, 5, 17 TVÜ-Bund; Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschnitt N Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT
Leitsätze
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Nach dem In-Kraft-Treten des TVöD besteht kein tarifvertraglicher Anspruch mehr auf eine Funktionszulage für Angestellte im Schreibdienst gemäß Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschnitt N Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT. Eine etwaige Nachwirkung ist durch den TVöD als andere Abmachung beendet worden.
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Bei der übertariflich weiter gewährten Funktionszulage handelte es sich nicht um eine anrechnungsfeste Erschwerniszulage, sondern um eine Besitzstandszulage, hinsichtlich derer sich der Arbeitgeber in zulässiger Weise die Anrechnung auf Tariflohnerhöhungen vorbehalten hatte.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.02.2010 - 1 Ca 3544/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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