12 Sa 415/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 12 Sa 415/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 12 Sa 415/10
12 Sa 415/10Arbeitsgericht30.06.2010
Regest
Haben die Parteien die Verbindlichkeit ihrer Einigung, ein befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen, vom Abschluss eines schriftlichen Vertrages abhängig gemacht, entsteht durch die einverständliche Arbeitsaufnahme zunächst nur ein faktisches Arbeitsverhältnis.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 415/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 12 Sa 415/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0630.12SA415.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 14 Abs. 4 TzBfG, § 125, § 154 BGB, § 2 Abs. 1 TV-L
Leitsätze
Haben die Parteien die Verbindlichkeit ihrer Einigung, ein befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen, vom Abschluss eines schriftlichen Vertrages abhängig gemacht, entsteht durch die einverständliche Arbeitsaufnahme zunächst nur ein faktisches Arbeitsverhältnis.
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.02.2010 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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