Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 12 Sa 415/10

12 Sa 415/10Arbeitsgericht30.06.2010

Regest

Haben die Parteien die Verbindlichkeit ihrer Einigung, ein befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen, vom Abschluss eines schriftlichen Vertrages abhängig gemacht, entsteht durch die einverständliche Arbeitsaufnahme zunächst nur ein faktisches Arbeitsverhältnis.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 415/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 12 Sa 415/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0630.12SA415.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 14 Abs. 4 TzBfG, § 125, § 154 BGB, § 2 Abs. 1 TV-L

Leitsätze

Haben die Parteien die Verbindlichkeit ihrer Einigung, ein befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen, vom Abschluss eines schriftlichen Vertrages abhängig gemacht, entsteht durch die einverständliche Arbeitsaufnahme zunächst nur ein faktisches Arbeitsverhältnis.

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.02.2010 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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