4 Sa 1481/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 4 Sa 1481/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 4 Sa 1481/09
4 Sa 1481/09Arbeitsgericht30.06.2010
Regest
§ 14 A EntG umfasst nicht die Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Arbeitnehmer nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1481/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 4 Sa 1481/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0630.4SA1481.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 14 A EntG
Leitsätze
§ 14 A EntG umfasst nicht die Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Arbeitnehmer nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.11.2009 und Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.680,64 € netto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2008 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 70 %, der Kläger zu 30 %.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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