3 Ta 359/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-01, 3 Ta 359/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-01, 3 Ta 359/10
3 Ta 359/10Arbeitsgericht01.07.2010
Regest
Der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Rechtsanwalts enthält regelmäßig ein stillschweigendes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 359/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-01
Aktenzeichen: 3 Ta 359/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0701.3TA359.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 121 Abs. 3 ZPO
Leitsätze
Der Beiordnungsantrag eines auswärtigen Rechtsanwalts enthält regelmäßig ein stillschweigendes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23.04.2010 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.