Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-15, 3 Ta 417/10

3 Ta 417/10Arbeitsgericht15.07.2010

Regest

Eine mündliche Zusage des Gerichts, "dem Grunde nach" sei mit PKH-Bewilligung zu rechnen, ist unverbindlich.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 417/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-15

Aktenzeichen: 3 Ta 417/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0715.3TA417.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

Eine mündliche Zusage des Gerichts, "dem Grunde nach" sei mit PKH-Bewilligung zu rechnen, ist unverbindlich.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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