3 Ta 417/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-15, 3 Ta 417/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-15, 3 Ta 417/10
3 Ta 417/10Arbeitsgericht15.07.2010
Regest
Eine mündliche Zusage des Gerichts, "dem Grunde nach" sei mit PKH-Bewilligung zu rechnen, ist unverbindlich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 417/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-15
Aktenzeichen: 3 Ta 417/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0715.3TA417.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Eine mündliche Zusage des Gerichts, "dem Grunde nach" sei mit PKH-Bewilligung zu rechnen, ist unverbindlich.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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