17 Sa 1453/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-08-10, 17 Sa 1453/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-08-10, 17 Sa 1453/08
17 Sa 1453/08Arbeitsgericht10.08.2010
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 1453/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-10
Aktenzeichen: 17 Sa 1453/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0810.17SA1453.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: ..
Leitsätze
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Tenor
Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 16.07.2005 - 3 Ca 133/06 lev - teilweise abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2005 eine Verkaufsprämie in Höhe von 6.681.60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes seit dem 01.01.2006 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers gegen den Insolvenzverwalter Dr. Q. J.H. auf die Verkaufsprämie 2005 aus dem Insolvenzverfahren - 71 IN 590/05 - Amtsgericht Köln.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Januar 2006 bis Oktober 2006 unter Klageabweisung im Übrigen 36.830,00 € brutto abzüglich 21.338,70 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 1.549,13 € seit dem 01.02.06, 01.03.06, 01.04.06, 01.05.06, 01.06.06, 01.07.06, 01.08.06, 01.09.06, 01.10.06 und 01.11.06 zu zahlen.
3.Die weitergehenden Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz hat der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 % tragen. Die Kosten der zweiten Instanz hat der Kläger zu 63% und die Beklagte zu 37 % zu tragen.
5.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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