Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-08-26, 13 Sa 337/10

13 Sa 337/10Arbeitsgericht26.08.2010

Regest

1. Eine Sozialauswahl nach Altersgruppen auf der Grundlage eines Interessenausgleichs ist mit der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 vereinbar. 2. Ein Interessenausgleich, der bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten außer Betracht lässt, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (teil-) unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 337/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-26

Aktenzeichen: 13 Sa 337/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0826.13SA337.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 1 Abs. 3 KSchG

Leitsätze

  1. Eine Sozialauswahl nach Altersgruppen auf der Grundlage eines Interessenausgleichs ist mit der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 vereinbar.

  2. Ein Interessenausgleich, der bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten außer Betracht lässt, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (teil-) unwirksam.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 02.02.2010 - 4 Ca 866/09 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird für den Kläger bezogen auf die Kündigungsschutzanträge zugelassen.

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