13 Sa 337/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-08-26, 13 Sa 337/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-08-26, 13 Sa 337/10
13 Sa 337/10Arbeitsgericht26.08.2010
Regest
1. Eine Sozialauswahl nach Altersgruppen auf der Grundlage eines Interessenausgleichs ist mit der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 vereinbar. 2. Ein Interessenausgleich, der bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten außer Betracht lässt, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (teil-) unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 337/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-26
Aktenzeichen: 13 Sa 337/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0826.13SA337.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 1 Abs. 3 KSchG
Leitsätze
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Eine Sozialauswahl nach Altersgruppen auf der Grundlage eines Interessenausgleichs ist mit der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 vereinbar.
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Ein Interessenausgleich, der bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten außer Betracht lässt, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (teil-) unwirksam.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 02.02.2010 - 4 Ca 866/09 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger bezogen auf die Kündigungsschutzanträge zugelassen.
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