5 Sa 720/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 5 Sa 720/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 5 Sa 720/10
5 Sa 720/10Arbeitsgericht02.09.2010
Regest
1) Im Verhältnis zwischen einem individualrechtlich vereinbarten und einem kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung wirkenden Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG. 2) Beim Günstigkeitsvergleich ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 720/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-02
Aktenzeichen: 5 Sa 720/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0902.5SA720.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 4 Abs. 3 TVG, § 613 a Abs. 1 BGB
Leitsätze
-
Im Verhältnis zwischen einem individualrechtlich vereinbarten und einem kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung wirkenden Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG.
-
Beim Günstigkeitsvergleich ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen.
Tenor
1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Solingen vom 19.04.2010 - 4 Ca
2028/09 lev - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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