Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-02, 5 Sa 720/10

5 Sa 720/10Arbeitsgericht02.09.2010

Regest

1) Im Verhältnis zwischen einem individualrechtlich vereinbarten und einem kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung wirkenden Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG. 2) Beim Günstigkeitsvergleich ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 720/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 5 Sa 720/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0902.5SA720.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 4 Abs. 3 TVG, § 613 a Abs. 1 BGB

Leitsätze

  1. Im Verhältnis zwischen einem individualrechtlich vereinbarten und einem kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung wirkenden Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG.

  2. Beim Günstigkeitsvergleich ist ein Sachgruppenvergleich vorzunehmen.

Tenor

1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Solingen vom 19.04.2010 - 4 Ca

2028/09 lev - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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