16 TaBV 57/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-07, 16 TaBV 57/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-07, 16 TaBV 57/10
16 TaBV 57/10Arbeitsgericht07.09.2010
Regest
1. Der von einer Minderheit der Betriebsratsmitglieder gewählte Wahlvorstand ist nichtig. 2. Die nichtige Bestellung des Wahlvorstands führt dazu, dass eine von diesem durchgeführte Betriebsratswahl nichtig ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 TaBV 57/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-07
Aktenzeichen: 16 TaBV 57/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0907.16TABV57.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 10 ArbGG, §§ 23, 33, 34 BetrVG
Leitsätze
-
Der von einer Minderheit der Betriebsratsmitglieder gewählte Wahlvorstand ist nichtig.
-
Die nichtige Bestellung des Wahlvorstands führt dazu, dass eine von diesem durchgeführte Betriebsratswahl nichtig ist.
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.06.2010 - 3 BV 21/10 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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