Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-07, 16 TaBV 57/10

16 TaBV 57/10Arbeitsgericht07.09.2010

Regest

1. Der von einer Minderheit der Betriebsratsmitglieder gewählte Wahlvorstand ist nichtig. 2. Die nichtige Bestellung des Wahlvorstands führt dazu, dass eine von diesem durchgeführte Betriebsratswahl nichtig ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 TaBV 57/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-07

Aktenzeichen: 16 TaBV 57/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0907.16TABV57.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 10 ArbGG, §§ 23, 33, 34 BetrVG

Leitsätze

  1. Der von einer Minderheit der Betriebsratsmitglieder gewählte Wahlvorstand ist nichtig.

  2. Die nichtige Bestellung des Wahlvorstands führt dazu, dass eine von diesem durchgeführte Betriebsratswahl nichtig ist.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.06.2010 - 3 BV 21/10 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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