Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-10, 9 Sa 343/10

9 Sa 343/10Arbeitsgericht10.09.2010

Regest

Wird ein Betrieb ununterbrochen über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus fortgeführt, muss der Arbeitgeber konkret darlegen, wann welche nicht vorhersehbare Entwicklung stattgefunden hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 343/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 9 Sa 343/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0910.9SA343.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 1 KSchG, § 613 a BGB

Leitsätze

Wird ein Betrieb ununterbrochen über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus fortgeführt, muss der Arbeitgeber konkret darlegen, wann welche nicht vorhersehbare Entwicklung stattgefunden hat.

Tenor

1.Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.02.2010 wird zurückgewiesen.

2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

3.Die Revision wird zugelassen.

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