9 Sa 343/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-10, 9 Sa 343/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-10, 9 Sa 343/10
9 Sa 343/10Arbeitsgericht10.09.2010
Regest
Wird ein Betrieb ununterbrochen über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus fortgeführt, muss der Arbeitgeber konkret darlegen, wann welche nicht vorhersehbare Entwicklung stattgefunden hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 343/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-10
Aktenzeichen: 9 Sa 343/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0910.9SA343.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 1 KSchG, § 613 a BGB
Leitsätze
Wird ein Betrieb ununterbrochen über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus fortgeführt, muss der Arbeitgeber konkret darlegen, wann welche nicht vorhersehbare Entwicklung stattgefunden hat.
Tenor
1.Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.02.2010 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.