3 Ta 562/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-22, 3 Ta 562/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-22, 3 Ta 562/10
3 Ta 562/10Arbeitsgericht22.09.2010
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 562/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: 3 Ta 562/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0922.3TA562.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.07.2010 wird, soweit dieser nicht bereits teilweise abgeholfen worden ist, als unbegründet zurückgewiesen.
Die vom Kläger zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt (GebTatbNr. 8614 der Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
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