Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-22, 3 Ta 562/10

3 Ta 562/10Arbeitsgericht22.09.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 562/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-22

Aktenzeichen: 3 Ta 562/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0922.3TA562.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.07.2010 wird, soweit dieser nicht bereits teilweise abgeholfen worden ist, als unbegründet zurückgewiesen.

Die vom Kläger zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt (GebTatbNr. 8614 der Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).

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