5 Sa 737/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-23, 5 Sa 737/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-23, 5 Sa 737/10
5 Sa 737/10Arbeitsgericht23.09.2010
Regest
Die Versetzung eines schwerbehinderten Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes in entsprechender Anwendung des § 92 SGB IX.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 737/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-23
Aktenzeichen: 5 Sa 737/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0923.5SA737.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 92 SGB IX
Leitsätze
Die Versetzung eines schwerbehinderten Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes in entsprechender Anwendung des § 92 SGB IX.
Tenor
1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.05.2010 - 2 Ca
7428/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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