Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-23, 5 Sa 737/10

5 Sa 737/10Arbeitsgericht23.09.2010

Regest

Die Versetzung eines schwerbehinderten Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes in entsprechender Anwendung des § 92 SGB IX.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 737/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-23

Aktenzeichen: 5 Sa 737/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0923.5SA737.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 92 SGB IX

Leitsätze

Die Versetzung eines schwerbehinderten Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes in entsprechender Anwendung des § 92 SGB IX.

Tenor

1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.05.2010 - 2 Ca

7428/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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