12 SaGa 19/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 12 SaGa 19/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 12 SaGa 19/10
12 SaGa 19/10Arbeitsgericht17.11.2010
Regest
Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erzielung von Lohneinkünften ("Notbedarf") gibt keinen Verfügungsgrund für eine Beschäftigungsverfügung (wie LAG Köln 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - Juris Rn. 4).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 SaGa 19/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-17
Aktenzeichen: 12 SaGa 19/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1117.12SAGA19.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 935, § 938, 940 ZPO, § 611, § 613 a BGB, § 1 KSchG
Leitsätze
Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erzielung von Lohneinkünften ("Notbedarf") gibt keinen Verfügungsgrund für eine Beschäftigungsverfügung (wie LAG Köln 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - Juris Rn. 4).
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Solingen vom 14.09.2010 wird der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.
Gegen dieses Urteil findet kein Rechtsmittel statt.
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