Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 12 SaGa 19/10

12 SaGa 19/10Arbeitsgericht17.11.2010

Regest

Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erzielung von Lohneinkünften ("Notbedarf") gibt keinen Verfügungsgrund für eine Beschäftigungsverfügung (wie LAG Köln 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - Juris Rn. 4).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 SaGa 19/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-17

Aktenzeichen: 12 SaGa 19/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1117.12SAGA19.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 935, § 938, 940 ZPO, § 611, § 613 a BGB, § 1 KSchG

Leitsätze

Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erzielung von Lohneinkünften ("Notbedarf") gibt keinen Verfügungsgrund für eine Beschäftigungsverfügung (wie LAG Köln 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - Juris Rn. 4).

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Solingen vom 14.09.2010 wird der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.

Gegen dieses Urteil findet kein Rechtsmittel statt.

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