Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-03, 9 Sa 334/10

9 Sa 334/10Arbeitsgericht03.12.2010

Regest

1. Bei der Gewährung von Personalrabatt auf Energieleistungen handelt es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. 2. Eine betriebliche Übung ist bei einer Eigengesellschaft einer Kommune nicht ausgeschlossen. Dies gilt gerade dann, wenn der Arbeitgeber die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an Weisungen vorgesetzter Dienststellen oder Behörden gebunden ist. 3. Eine betriebliche Übung auf Gewährung von Personalrabatt an Betriebsrentnern steht nicht unter Vorbehalt der Beibehaltung der Eigenproduktion, wenn auch auf Fremdleistungen Rabatt gewährt wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 334/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-03

Aktenzeichen: 9 Sa 334/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1203.9SA334.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: .

Leitsätze

  1. Bei der Gewährung von Personalrabatt auf Energieleistungen handelt es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

  2. Eine betriebliche Übung ist bei einer Eigengesellschaft einer Kommune nicht ausgeschlossen. Dies gilt gerade dann, wenn der Arbeitgeber die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an Weisungen vorgesetzter Dienststellen oder Behörden gebunden ist.

  3. Eine betriebliche Übung auf Gewährung von Personalrabatt an Betriebsrentnern steht nicht unter Vorbehalt der Beibehaltung der Eigenproduktion, wenn auch auf Fremdleistungen Rabatt gewährt wird.

Tenor

1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.11.2009 - 3 Ca 3050/09 - wird zurückgewiesen.

2.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.Die Revision wird zugelassen.

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