Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-17, 10 Sa 972/10

10 Sa 972/10Arbeitsgericht17.12.2010

Regest

1. Zur Versetzung einer für den Einsatz im Ausland eingestellten Reiseleiterin in andere Zielgebiete. 2. Auch wenn der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt wird, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort nach § 106 GewO und den hierzu von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, sofern für das Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 972/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-17

Aktenzeichen: 10 Sa 972/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1217.10SA972.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 106 GewO

Leitsätze

  1. Zur Versetzung einer für den Einsatz im Ausland eingestellten Reiseleiterin in andere Zielgebiete.

  2. Auch wenn der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt wird, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort nach § 106 GewO und den hierzu von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, sofern für das Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14.06.2010 - 3 Ca 105/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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