6 Sa 1369/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-01-21, 6 Sa 1369/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-01-21, 6 Sa 1369/10
6 Sa 1369/10Arbeitsgericht21.01.2011
Regest
1. Bei der arbeitsvertraglichen Verweisung auf einen ortsfremden Tarifvertrag kann es sich nicht um eine Gleichstellungsabrede handeln (ebenso wie BAG v. 21.10.2009 - 4 AZR 396/08 -). 2. Wird in einem Arbeitsvertrag auf die jeweils gültigen Bestimmungen der Hessischen Metallindustrie verwiesen, so wird hiervon das Entgeltrahmenabkommen (ERA) nebst der dieses ergänzenden Tarifverträge umfasst (Abweichung vom Urteil des LAG Saarland v. 28.04.2010 - 1 Sa 65/09 -). 3. ERA kann auch kraft einzelvertraglicher Verweisung zur Anwendung kommen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und mit der überwiegenden Anzahl an Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen hat, die die Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen (Abweichung vom Urteil des LAG Hamm v. 17.04.2008 - 17 Sa 1767/07 -). 4. Ab dem 01.01.2009 gilt ERA in den Betrieben der hessischen Metallindustrie als eingeführt, sofern der Einführungstermin nicht mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien verschoben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber ERA entgegen einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung tatsächlich nicht anwendet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1369/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-21
Aktenzeichen: 6 Sa 1369/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0121.6SA1369.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 1, 3 TVG § 4 c Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds der hessischen Metallindustrie §§ 7 Abs. 7 b Tarifvertrag zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens Hessen
Leitsätze
- Bei der arbeitsvertraglichen Verweisung auf einen ortsfremden Tarifvertrag kann es sich nicht um eine Gleichstellungsabrede handeln (ebenso wie BAG v. 21.10.2009 - 4 AZR 396/08 -).
- Wird in einem Arbeitsvertrag auf die jeweils gültigen Bestimmungen der Hessischen Metallindustrie verwiesen, so wird hiervon das Entgeltrahmenabkommen (ERA) nebst der dieses ergänzenden Tarifverträge umfasst (Abweichung vom Urteil des LAG Saarland v. 28.04.2010 - 1 Sa 65/09 -).
- ERA kann auch kraft einzelvertraglicher Verweisung zur Anwendung kommen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und mit der überwiegenden Anzahl an Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen hat, die die Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen (Abweichung vom Urteil des LAG Hamm v. 17.04.2008 - 17 Sa 1767/07 -).
- Ab dem 01.01.2009 gilt ERA in den Betrieben der hessischen Metallindustrie als eingeführt, sofern der Einführungstermin nicht mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien verschoben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber ERA entgegen einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung tatsächlich nicht anwendet.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der
Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.08.2010 - Az.: 3 Ca 1914/09 - werden zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 69% und der Beklagten zu 31% auferlegt.
3.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.