Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-01-24, 14 Sa 1399/10

14 Sa 1399/10Arbeitsgericht24.01.2011

Regest

Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1399/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-24

Aktenzeichen: 14 Sa 1399/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0124.14SA1399.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 15,16 BEEG

Leitsätze

Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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