14 Sa 1399/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-01-24, 14 Sa 1399/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-01-24, 14 Sa 1399/10
14 Sa 1399/10Arbeitsgericht24.01.2011
Regest
Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1399/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-24
Aktenzeichen: 14 Sa 1399/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0124.14SA1399.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 15,16 BEEG
Leitsätze
Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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