5 Sa 1351/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-03, 5 Sa 1351/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-03, 5 Sa 1351/10
5 Sa 1351/10Arbeitsgericht03.02.2011
Regest
Die Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte im Bereich der AVR-Caritas verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG und ist nichtig, § 134 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1351/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-03
Aktenzeichen: 5 Sa 1351/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0203.5SA1351.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 4 TzBfG, AVR-Caritas
Leitsätze
Die Herabsetzung der Vergütung für Teilzeitkräfte im Bereich der AVR-Caritas verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG und ist nichtig, § 134 BGB.
Tenor
1)Die Berufung des beklagten Vereins gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.08.2010 - 4 Ca
3317/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für den beklagten Verein zugelassen.
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