16 Sa 1574/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-08, 16 Sa 1574/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-08, 16 Sa 1574/10
16 Sa 1574/10Arbeitsgericht08.02.2011
Regest
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch entsteht auch, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer bezieht. Ein Verfall des Urlaubsanspruchs mit dem 31.03. des Folgejahres tritt nicht ein.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1574/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 16 Sa 1574/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0208.16SA1574.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG, §§ 12 I. Nr. 11, 17 Nr. 2 MTV Chemie
Leitsätze
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch entsteht auch, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer bezieht. Ein Verfall des Urlaubsanspruchs mit dem 31.03. des Folgejahres tritt nicht ein.
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.10.2010 - Az: 2 Ca 2360/10 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.