Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-08, 16 Sa 1574/10

16 Sa 1574/10Arbeitsgericht08.02.2011

Regest

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch entsteht auch, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer bezieht. Ein Verfall des Urlaubsanspruchs mit dem 31.03. des Folgejahres tritt nicht ein.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1574/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: 16 Sa 1574/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0208.16SA1574.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG, §§ 12 I. Nr. 11, 17 Nr. 2 MTV Chemie

Leitsätze

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch entsteht auch, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer bezieht. Ein Verfall des Urlaubsanspruchs mit dem 31.03. des Folgejahres tritt nicht ein.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.10.2010 - Az: 2 Ca 2360/10 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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