Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-23, 12 Sa 1454/10

12 Sa 1454/10Arbeitsgericht23.02.2011

Regest

1. Kündigung des städtischen Friedhofsleiters wegen Pflege einer privaten Grabstätte durch untergebene Mitarbeiter während der Arbeitszeit und wegen persönlicher Empfangnahme von "Trinkgeldern" i.H.v. jährlich 155,00 € seitens der Hinterbliebenen. 2. Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ohne Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1454/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-23

Aktenzeichen: 12 Sa 1454/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0223.12SA1454.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

  1. Kündigung des städtischen Friedhofsleiters wegen Pflege einer privaten Grabstätte durch untergebene Mitarbeiter während der Arbeitszeit und wegen persönlicher Empfangnahme von "Trinkgeldern" i.H.v. jährlich 155,00 € seitens der Hinterbliebenen.

  2. Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ohne Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.08.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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