12 Sa 1454/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-23, 12 Sa 1454/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-23, 12 Sa 1454/10
12 Sa 1454/10Arbeitsgericht23.02.2011
Regest
1. Kündigung des städtischen Friedhofsleiters wegen Pflege einer privaten Grabstätte durch untergebene Mitarbeiter während der Arbeitszeit und wegen persönlicher Empfangnahme von "Trinkgeldern" i.H.v. jährlich 155,00 € seitens der Hinterbliebenen. 2. Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ohne Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1454/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 12 Sa 1454/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0223.12SA1454.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
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Kündigung des städtischen Friedhofsleiters wegen Pflege einer privaten Grabstätte durch untergebene Mitarbeiter während der Arbeitszeit und wegen persönlicher Empfangnahme von "Trinkgeldern" i.H.v. jährlich 155,00 € seitens der Hinterbliebenen.
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Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ohne Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.08.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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