Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-09, 12 TaBV 81/10

12 TaBV 81/10Arbeitsgericht09.03.2011

Regest

1. Die für Fluglotsen in der Deutschen Flugsicherung tariflich bestimmte Altersgrenze von 55 Jahren ist unwirksam. 2. Im Antragsverfahren nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Arbeitsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob offensichtlich die Personalmaßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war und dies ggf. festzustellen . § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG begründet kein "Gegenantragsrecht" des Betriebsrats. 3. Die Androhung von Zwangsgeld nach § 101 Satz 2 BetrVG erfolgt nicht im Erkenntnisverfahren durch die Kammer, sondern gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im Vollstreckungsverfahren durch den Vorsitzenden. Hinweis der Kammer: Zur Altersgrenze für Piloten: BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A) - [= Rs. C-447/09 Prigge, SchlA 19.05.2011] Zur Altersgrenze für Flugingenieure: BAG 02.06.2010 - 7 AZR 904/08 (A) -

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 81/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-09

Aktenzeichen: 12 TaBV 81/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0309.12TABV81.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Art. 12 Abs. 1 GG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 32 Abs. 4 LuftVG, § 33 SR-FS Diente 2010, § 99 , § 100, § 101 BetrVG

Leitsätze

  1. Die für Fluglotsen in der Deutschen Flugsicherung tariflich bestimmte Altersgrenze von 55 Jahren ist unwirksam.

  2. Im Antragsverfahren nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Arbeitsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob offensichtlich die Personalmaßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war und dies ggf. festzustellen . § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG begründet kein "Gegenantragsrecht" des Betriebsrats.

  3. Die Androhung von Zwangsgeld nach § 101 Satz 2 BetrVG erfolgt nicht im Erkenntnisverfahren durch die Kammer, sondern gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im Vollstreckungsverfahren durch den Vorsitzenden.

Hinweis der Kammer: Zur Altersgrenze für Piloten: BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A) - [= Rs. C-447/09 Prigge, SchlA 19.05.2011] Zur Altersgrenze für Flugingenieure: BAG 02.06.2010 - 7 AZR 904/08 (A) -

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.10.2010 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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