13 Sa 39/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-17, 13 Sa 39/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-17, 13 Sa 39/11
13 Sa 39/11Arbeitsgericht17.03.2011
Regest
Es verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG, im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst Bewerbungen für einen Seiteneinstieg allein deshalb zurückzuweisen, weil der Bewerber zuvor die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen endgültig nicht bestanden hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 39/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-17
Aktenzeichen: 13 Sa 39/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0317.13SA39.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
Es verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG, im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst Bewerbungen für einen Seiteneinstieg allein deshalb zurückzuweisen, weil der Bewerber zuvor die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen endgültig nicht bestanden hat.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2010 - 4 Ca 6685/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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