10 Sa 1376/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-04-08, 10 Sa 1376/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-04-08, 10 Sa 1376/10
10 Sa 1376/10Arbeitsgericht08.04.2011
Regest
1. Zur Auslegung von § 16 Abs. 1 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V). 2. Der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung gemäß § 16 Abs. 1 TV-V entfällt anteilig auch für solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Jahres Krankengeldzuschuss i.S.v. § 13 Abs. 2 TV-V bezogen hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 1376/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-08
Aktenzeichen: 10 Sa 1376/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0408.10SA1376.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 16 Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V), § 13 TV-V
Leitsätze
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Zur Auslegung von § 16 Abs. 1 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V).
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Der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung gemäß § 16 Abs. 1 TV-V entfällt anteilig auch für solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Jahres Krankengeldzuschuss i.S.v. § 13 Abs. 2 TV-V bezogen hat.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 01.09.2010 - 3 Ca 560/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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