Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-04-08, 10 Sa 1376/10

10 Sa 1376/10Arbeitsgericht08.04.2011

Regest

1. Zur Auslegung von § 16 Abs. 1 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V). 2. Der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung gemäß § 16 Abs. 1 TV-V entfällt anteilig auch für solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Jahres Krankengeldzuschuss i.S.v. § 13 Abs. 2 TV-V bezogen hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 1376/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-08

Aktenzeichen: 10 Sa 1376/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0408.10SA1376.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 16 Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V), § 13 TV-V

Leitsätze

  1. Zur Auslegung von § 16 Abs. 1 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V).

  2. Der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung gemäß § 16 Abs. 1 TV-V entfällt anteilig auch für solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Jahres Krankengeldzuschuss i.S.v. § 13 Abs. 2 TV-V bezogen hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 01.09.2010 - 3 Ca 560/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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