Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-10, 16 Sa 113/11

16 Sa 113/11Arbeitsgericht10.05.2011

Regest

1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist. 2. Der Unterbringungsanspruch nach § 4 Schutz TV hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (im Anschluss an LAG Düsseldorf v. 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94 -, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 -).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 113/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: 16 Sa 113/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0510.16SA113.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 626 BGB, § 4 Schutz TV, Ziffer 1 Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 1 ZA NTS

Leitsätze

  1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist.

  2. Der Unterbringungsanspruch nach § 4 Schutz TV hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (im Anschluss an LAG Düsseldorf v. 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94 -, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 -).

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.12.2010 - 3 Ca 2680/10 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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