6 Sa 67/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-20, 6 Sa 67/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-20, 6 Sa 67/11
6 Sa 67/11Arbeitsgericht20.05.2011
Regest
Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 67/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-20
Aktenzeichen: 6 Sa 67/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0520.6SA67.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 TVG, § 242 BGB
Leitsätze
Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt.
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.12.2010 - AZ: 3 Ca 2140/10 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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