13 Ta 203/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-10, 13 Ta 203/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-10, 13 Ta 203/11
13 Ta 203/11Arbeitsgericht10.06.2011
Regest
Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von LAG Köln 02.01.2009 - 9 Ta 530/08 - JurBüro 2009, 271; LAG Hamm 04.08.2010 - 1 Ta 196/10 - juris).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ta 203/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 13 Ta 203/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0610.13TA203.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 888 ZPO
Leitsätze
Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, ein Zeugnis nach einem vom Arbeitnehmer noch zu erstellenden Formulierungsvorschlag zu erteilen, ist nicht vollstreckbar (Abweichung von LAG Köln 02.01.2009 - 9 Ta 530/08 - JurBüro 2009, 271; LAG Hamm 04.08.2010 - 1 Ta 196/10 - juris).
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 04.04.2011 wird der Zwangsvollstreckungsbeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 16.03.2011 - 6 Ca 1532/10 - abgeändert:
Der Zwangsvollstreckungsantrag des Gläubigers vom 21.01.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens hat der Gläubiger zu tragen.
Beschwerdewert: 3.562,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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