5 Sa 464/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-30, 5 Sa 464/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-30, 5 Sa 464/11
5 Sa 464/11Arbeitsgericht30.06.2011
Regest
Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 464/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: 5 Sa 464/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0630.5SA464.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 MuSchG
Leitsätze
Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.
Tenor
1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.01.2011 - 1 Ca
8164/10 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,40 € netto nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 20.11.2010 zu zahlen.
2)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die
Beklagte zu 2/5 und die Klägerin zu 3/5; die Kosten des
Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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