Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-14, 15 Sa 786/10

15 Sa 786/10Arbeitsgericht14.07.2011

Regest

Soweit ein Liquidadtionsverfahren mangels Aufnahme in die abschließende Aufzählung des Anhangs A zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a) EUInsVO nicht unter den Anwendungsbereich der EUInsVO fällt, kommt das deutsche internationale Insolvenrecht (§§ 335 ff. InsO) zur Anwendung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 786/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-14

Aktenzeichen: 15 Sa 786/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0714.15SA786.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: EUInsVO, §§ 335 ff. InsO

Leitsätze

Soweit ein Liquidadtionsverfahren mangels Aufnahme in die abschließende Aufzählung des Anhangs A zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a) EUInsVO nicht unter den Anwendungsbereich der EUInsVO fällt, kommt das deutsche internationale Insolvenrecht (§§ 335 ff. InsO) zur Anwendung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.05.2010 - 12 Ca 408/10 - gegenüber der Beklagten zu 2) wird als unzulässig verworfen, im Übrigen wird sie zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin im Hinblick auf die Zurückweisung ihrer Berufung gegenüber der Beklagten zu 1) zugelassen.

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