2 Ta 382/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-08-01, 2 Ta 382/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-08-01, 2 Ta 382/11
2 Ta 382/11Arbeitsgericht01.08.2011
Regest
kein Leitsatz
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 382/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-01
Aktenzeichen: 2 Ta 382/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0801.2TA382.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
kein Leitsatz
Tenor
Auf die Beschwerde der ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates, Rechtsanwälte T pp. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer in Höhe einer Gebühr von 40,00 €.
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