Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-08-18, 5 Sa 490/11

5 Sa 490/11Arbeitsgericht18.08.2011

Regest

Einzelfallentscheidung zu einem betrieblichen Zielvereinbarungssystem

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 490/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-18

Aktenzeichen: 5 Sa 490/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0818.5SA490.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 305 ff BGB, 315 BGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einem betrieblichen Zielvereinbarungssystem

Tenor

1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 489.760,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

3)Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/5, die Beklagte zu 2/5.

4)Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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