Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-01, 5 Sa 657/11

5 Sa 657/11Arbeitsgericht01.09.2011

Regest

Die Vergütung nach der Vergütungsgruppe S 14 nach der Anlage C (VKA) zum TVöD setzt voraus, dass die dort genannten Eingruppierungsmerkmale kumulativ nebeneinander vorliegen und insgesamt mindestens die Hälfte der Tätigkeiten des Arbeitnehmers ausmachen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 657/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-01

Aktenzeichen: 5 Sa 657/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0901.5SA657.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Anlage C (VKA) zum TVöD

Leitsätze

Die Vergütung nach der Vergütungsgruppe S 14 nach der Anlage C (VKA) zum TVöD setzt voraus, dass die dort genannten Eingruppierungsmerkmale kumulativ nebeneinander vorliegen und insgesamt mindestens die Hälfte der Tätigkeiten des Arbeitnehmers ausmachen.

Tenor

1)Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Düsseldorf vom 31.01.2011 - 12 Ca 6773/10 -

wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2)Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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