Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-10-25, 17 Sa 732/11

17 Sa 732/11Arbeitsgericht25.10.2011

Regest

Die Höhe der Jahressonderzahlung bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, das zum Stichtag (01.12.) besteht. Ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis im selben Jahr wird nicht berücksichtigt, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Beschäftigungen unterbrochen war.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 732/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-25

Aktenzeichen: 17 Sa 732/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1025.17SA732.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 20 TV-L

Leitsätze

Die Höhe der Jahressonderzahlung bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, das zum Stichtag (01.12.) besteht. Ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis im selben Jahr wird nicht berücksichtigt, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Beschäftigungen unterbrochen war.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Ar-

beitsgerichts Essen vom 19.05.2011 - 3 Ca 404/11 - abgeändert:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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