15 Sa 839/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-10-27, 15 Sa 839/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-10-27, 15 Sa 839/10
15 Sa 839/10Arbeitsgericht27.10.2011
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 839/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-27
Aktenzeichen: 15 Sa 839/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1027.15SA839.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09 - teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers weder durch die ordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 30.11.2009 noch durch die ordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 25.03.2010 beendet worden ist.
2.Die Anschlussberufung der Beklagten vom 27.09.2010 wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 3/7 und das beklagte Land zu 4/7; die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 2/7 und das beklagte Land zu 5/7.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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