5 TaBV 50/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-03, 5 TaBV 50/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-03, 5 TaBV 50/11
5 TaBV 50/11Arbeitsgericht03.11.2011
Regest
Der Konzernbetriebsrat ist nicht zuständig für Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrVG nicht erfüllen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 TaBV 50/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-03
Aktenzeichen: 5 TaBV 50/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1103.5TABV50.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 1, 50, 58 BetrVG
Leitsätze
Der Konzernbetriebsrat ist nicht zuständig für Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrVG nicht erfüllen.
Tenor
1)Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Be-
schluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 14.04.2011
- 1 BV 14/10 - abgeändert:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
2)Die Rechtsbeschwerde wird für den Konzernbetriebsrat
zugelassen.
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