7 Sa 481/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-30, 7 Sa 481/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-30, 7 Sa 481/11
7 Sa 481/11Arbeitsgericht30.11.2011
Regest
Weicht der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung von dem ursprünglich gefassten Stilllegungsbeschluss hinsichtlich des gesamten Betriebes erheblich ab, kann die Kündigung nicht damit begründet werden, der Betrieb sei stillgelegt worden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 481/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-30
Aktenzeichen: 7 Sa 481/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1130.7SA481.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Weicht der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung von dem ursprünglich gefassten Stilllegungsbeschluss hinsichtlich des gesamten Betriebes erheblich ab, kann die Kündigung nicht damit begründet werden, der Betrieb sei stillgelegt worden.
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.03.2011, 6 Ca 150/11, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
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