Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-30, 7 Sa 481/11

7 Sa 481/11Arbeitsgericht30.11.2011

Regest

Weicht der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung von dem ursprünglich gefassten Stilllegungsbeschluss hinsichtlich des gesamten Betriebes erheblich ab, kann die Kündigung nicht damit begründet werden, der Betrieb sei stillgelegt worden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 481/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: 7 Sa 481/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1130.7SA481.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Weicht der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung von dem ursprünglich gefassten Stilllegungsbeschluss hinsichtlich des gesamten Betriebes erheblich ab, kann die Kündigung nicht damit begründet werden, der Betrieb sei stillgelegt worden.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.03.2011, 6 Ca 150/11, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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