15 Sa 380/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-01-19, 15 Sa 380/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-01-19, 15 Sa 380/11
15 Sa 380/11Arbeitsgericht19.01.2012
Regest
Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund konkludenter Vereinbarung der Parteien ruht, entstehen im Ruhenszeitraum keine Urlaubsansprüche, jedenfalls keine solchen, die einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen könnten (im Anschluss an LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010, 9 Sa 1451/09).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 380/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: 15 Sa 380/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0119.15SA380.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 7 Abs. 3 BUrlG
Leitsätze
Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund konkludenter Vereinbarung der Parteien ruht, entstehen im Ruhenszeitraum keine Urlaubsansprüche, jedenfalls keine solchen, die einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen könnten (im Anschluss an LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010, 9 Sa 1451/09).
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 01.02.0211 - 4 Ca 2007/10 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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