Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-01-19, 15 Sa 380/11

15 Sa 380/11Arbeitsgericht19.01.2012

Regest

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund konkludenter Vereinbarung der Parteien ruht, entstehen im Ruhenszeitraum keine Urlaubsansprüche, jedenfalls keine solchen, die einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen könnten (im Anschluss an LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010, 9 Sa 1451/09).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 380/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-19

Aktenzeichen: 15 Sa 380/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0119.15SA380.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 7 Abs. 3 BUrlG

Leitsätze

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund konkludenter Vereinbarung der Parteien ruht, entstehen im Ruhenszeitraum keine Urlaubsansprüche, jedenfalls keine solchen, die einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen könnten (im Anschluss an LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010, 9 Sa 1451/09).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 01.02.0211 - 4 Ca 2007/10 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

I.

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