8 TaBV 53/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-01-31, 8 TaBV 53/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-01-31, 8 TaBV 53/11
8 TaBV 53/11Arbeitsgericht31.01.2012
Regest
Zum Begriff der "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung" im Sinne des § 6, Tarifgruppe 7 Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 TaBV 53/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-31
Aktenzeichen: 8 TaBV 53/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0131.8TABV53.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 6,7 MTV Banken
Leitsätze
Zum Begriff der "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung" im Sinne des § 6, Tarifgruppe 7 Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.
Tenor
1.Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.05.2011 - Az. 6 BV 12/11 - abgeändert. Die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung der Mitarbeiterin I. T. in die Vergütungsgruppe 6, 11. Berufsjahr, des Manteltarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken in der Fassung vom Juni 2010 wird ersetzt.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.