Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-01-31, 8 TaBV 53/11

8 TaBV 53/11Arbeitsgericht31.01.2012

Regest

Zum Begriff der "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung" im Sinne des § 6, Tarifgruppe 7 Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 TaBV 53/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: 8 TaBV 53/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0131.8TABV53.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: §§ 6,7 MTV Banken

Leitsätze

Zum Begriff der "Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung" im Sinne des § 6, Tarifgruppe 7 Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.

Tenor

1.Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.05.2011 - Az. 6 BV 12/11 - abgeändert. Die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung der Mitarbeiterin I. T. in die Vergütungsgruppe 6, 11. Berufsjahr, des Manteltarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken in der Fassung vom Juni 2010 wird ersetzt.

2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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