2 Ta 43/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-02, 2 Ta 43/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-02, 2 Ta 43/12
2 Ta 43/12Arbeitsgericht02.02.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 43/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-02
Aktenzeichen: 2 Ta 43/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0202.2TA43.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.2011 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 19.965,00 € festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin in Höhe einer Gebühr von 20,00 €.
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