15 Sa 1284/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-23, 15 Sa 1284/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-23, 15 Sa 1284/11
15 Sa 1284/11Arbeitsgericht23.02.2012
Regest
Sind in einem mit einem kirchlich-caritativen Rechtsträger abgeschlossenen Arbeitsvertrag die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) in Bezug genommen, werden von einer solchen Bezugnahmeklausel auch die jeweiligen Verfahrensregelungen erfasst, auf deren Grundlage arbeitsvertragliche Regelungen auf dem "Dritten Weg" normiert bzw. festgelegt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 1284/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-23
Aktenzeichen: 15 Sa 1284/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0223.15SA1284.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: AVR
Leitsätze
Sind in einem mit einem kirchlich-caritativen Rechtsträger abgeschlossenen Arbeitsvertrag die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) in Bezug genommen, werden von einer solchen Bezugnahmeklausel auch die jeweiligen Verfahrensregelungen erfasst, auf deren Grundlage arbeitsvertragliche Regelungen auf dem "Dritten Weg" normiert bzw. festgelegt werden.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.09.2011 - 2 Ca 1363/11 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
A.
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