Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 5 TaBV 88/11

5 TaBV 88/11Arbeitsgericht08.03.2012

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 TaBV 88/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 5 TaBV 88/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0308.5TABV88.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des

Arbeitsgerichts Oberhausen - 3 BV 18/11 - teilweise abgeändert

und wie folgt formuliert:

Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-

gruppierung des Mitarbeiters X.-B. X. als erteilt

gilt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

  1. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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