5 TaBV 88/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 5 TaBV 88/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 5 TaBV 88/11
5 TaBV 88/11Arbeitsgericht08.03.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 TaBV 88/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 5 TaBV 88/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0308.5TABV88.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
- Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des
Arbeitsgerichts Oberhausen - 3 BV 18/11 - teilweise abgeändert
und wie folgt formuliert:
Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-
gruppierung des Mitarbeiters X.-B. X. als erteilt
gilt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
- Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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