Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-22, 15 Sa 1285/11

15 Sa 1285/11Arbeitsgericht22.03.2012

Regest

Auch eine organisatorische Unternehmerentscheidung, deren Umsetzung nicht zu Beendigungs- oder Änderungskündigungen, sondern ("nur") zu Versetzungen führt, unterliegt grundsätzlich keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Der Umstand, dass auch solche - ("nur") zu Versetzungen führende - organisatorische Unternehmerentscheidungen grundsätzlich hinzunehmen und zu respektieren sind, bedeutet jedenfalls dann, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern davon betroffen sind, dass bei der im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO vorzunehmenden Interessenabwägung evtl. entgegenstehenden Interessen der betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich nur insoweit Rechnung getragen werden kann, wie in dem von der Organisationsentscheidung gezogenen Rahmen Wahlmöglichkeiten bzw. Entscheidungsspielräume verblieben sind (im Anschluss an Hessisches LAG, Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 1285/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-22

Aktenzeichen: 15 Sa 1285/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0322.15SA1285.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 106 GewO

Leitsätze

Auch eine organisatorische Unternehmerentscheidung, deren Umsetzung nicht zu Beendigungs- oder Änderungskündigungen, sondern ("nur") zu Versetzungen führt, unterliegt grundsätzlich keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer Missbrauchskontrolle, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

Der Umstand, dass auch solche - ("nur") zu Versetzungen führende - organisatorische Unternehmerentscheidungen grundsätzlich hinzunehmen und zu respektieren sind, bedeutet jedenfalls dann, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern davon betroffen sind, dass bei der im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO vorzunehmenden Interessenabwägung evtl. entgegenstehenden Interessen der betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich nur insoweit Rechnung getragen werden kann, wie in dem von der Organisationsentscheidung gezogenen Rahmen Wahlmöglichkeiten bzw. Entscheidungsspielräume verblieben sind (im Anschluss an Hessisches LAG, Urteil vom 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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