5 Sa 830/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-22, 5 Sa 830/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-22, 5 Sa 830/11
5 Sa 830/11Arbeitsgericht22.03.2012
Regest
Das Wort "regelüberführt" in § 7 Abs. 1 ERTV eröffnet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, aus Anlass der Überführung von Tarifnormen aus einem alten in einen neuen Tarifvertrag, die objektiv nicht richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern den aktuellen Vorgaben des neuen Tarifvertrages anzupassen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 830/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-22
Aktenzeichen: 5 Sa 830/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0322.5SA830.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 133, 157 BGB, § 7 Abs. 1 ERTV
Leitsätze
Das Wort "regelüberführt" in § 7 Abs. 1 ERTV eröffnet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, aus Anlass der Überführung von Tarifnormen aus einem alten in einen neuen Tarifvertrag, die objektiv nicht richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern den aktuellen Vorgaben des neuen Tarifvertrages anzupassen.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits-
gerichts Wesel vom 30.03.2011 -3 Ca 2345/10 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
-
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.