Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-22, 5 Sa 830/11

5 Sa 830/11Arbeitsgericht22.03.2012

Regest

Das Wort "regelüberführt" in § 7 Abs. 1 ERTV eröffnet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, aus Anlass der Überführung von Tarifnormen aus einem alten in einen neuen Tarifvertrag, die objektiv nicht richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern den aktuellen Vorgaben des neuen Tarifvertrages anzupassen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 830/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-22

Aktenzeichen: 5 Sa 830/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0322.5SA830.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 133, 157 BGB, § 7 Abs. 1 ERTV

Leitsätze

Das Wort "regelüberführt" in § 7 Abs. 1 ERTV eröffnet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, aus Anlass der Überführung von Tarifnormen aus einem alten in einen neuen Tarifvertrag, die objektiv nicht richtige Eingruppierung von Arbeitnehmern den aktuellen Vorgaben des neuen Tarifvertrages anzupassen.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits-

gerichts Wesel vom 30.03.2011 -3 Ca 2345/10 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

  2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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