9 Sa 1322/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-04-30, 9 Sa 1322/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-04-30, 9 Sa 1322/11
9 Sa 1322/11Arbeitsgericht30.04.2012
Regest
Der Begriff "Aufstieg ohne" erfordert nicht, dass der Mitarbeiter originär in die Vergütungsgruppe der Anlage 3 TVÜ-L eingruppiert ist. Es reicht aus, dass die relevante Vergütungsgruppe im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht worden ist. Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1322/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-30
Aktenzeichen: 9 Sa 1322/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0430.9SA1322.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 12 TVÜ-L; Anlage 3 TVÜ-L
Leitsätze
Der Begriff "Aufstieg ohne" erfordert nicht, dass der Mitarbeiter originär in die Vergütungsgruppe der Anlage 3 TVÜ-L eingruppiert ist. Es reicht aus, dass die relevante Vergütungsgruppe im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht worden ist. Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages.
Tenor
1.Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.9.2011 - 2 Ca 1749/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
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