Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-03, 11 Sa 65/12

11 Sa 65/12Arbeitsgericht03.05.2012

Regest

Zur Minderung der Jahressonderzahlung i. S. d. Tarifvertrages über Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) und Auszubildenden in der Textilindustrie Nordrhein vom 23.09.2000 im Falle von Kurzarbeit.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 65/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-03

Aktenzeichen: 11 Sa 65/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0503.11SA65.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 1 Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) und Auszubildenden in der Textilindustrie Nordrhein vom 23.09.2000

Leitsätze

Zur Minderung der Jahressonderzahlung i. S. d. Tarifvertrages über Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) und Auszubildenden in der Textilindustrie Nordrhein vom 23.09.2000 im Falle von Kurzarbeit.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 12.12.2011 - 5 Ca 2199/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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