11 Sa 65/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-03, 11 Sa 65/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-03, 11 Sa 65/12
11 Sa 65/12Arbeitsgericht03.05.2012
Regest
Zur Minderung der Jahressonderzahlung i. S. d. Tarifvertrages über Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) und Auszubildenden in der Textilindustrie Nordrhein vom 23.09.2000 im Falle von Kurzarbeit.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 65/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: 11 Sa 65/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0503.11SA65.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 1 Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) und Auszubildenden in der Textilindustrie Nordrhein vom 23.09.2000
Leitsätze
Zur Minderung der Jahressonderzahlung i. S. d. Tarifvertrages über Jahressonderzahlungen für die Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) und Auszubildenden in der Textilindustrie Nordrhein vom 23.09.2000 im Falle von Kurzarbeit.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 12.12.2011 - 5 Ca 2199/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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