10 TaBV 19/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 10 TaBV 19/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 10 TaBV 19/11
10 TaBV 19/11Arbeitsgericht11.05.2012
Regest
Zur Frage, wann die bei einem Subunternehmer angestellten Arbeitnehmer dergestalt in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert sind, dass eine Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG vorliegt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 19/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-11
Aktenzeichen: 10 TaBV 19/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0511.10TABV19.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 99 BetrVG
Leitsätze
Zur Frage, wann die bei einem Subunternehmer angestellten Arbeitnehmer dergestalt in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert sind, dass eine Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG vorliegt.
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10.01.2011 - 3 BV 73/10 - abgeändert.
Der Antrag des Betriebsrats wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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