Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 10 TaBV 19/11

10 TaBV 19/11Arbeitsgericht11.05.2012

Regest

Zur Frage, wann die bei einem Subunternehmer angestellten Arbeitnehmer dergestalt in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert sind, dass eine Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG vorliegt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 19/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-11

Aktenzeichen: 10 TaBV 19/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0511.10TABV19.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 99 BetrVG

Leitsätze

Zur Frage, wann die bei einem Subunternehmer angestellten Arbeitnehmer dergestalt in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert sind, dass eine Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG vorliegt.

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10.01.2011 - 3 BV 73/10 - abgeändert.

Der Antrag des Betriebsrats wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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