8 Sa 213/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 8 Sa 213/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 8 Sa 213/12
8 Sa 213/12Arbeitsgericht05.06.2012
Regest
Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, durch die mehrgliedrige Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche für auf das Arbeitsverhältnis anwendbar erklärt werden, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Derartige Bestimmungen sind von Beginn an intransparent.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 213/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: 8 Sa 213/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0605.8SA213.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 307 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 4 AÜG
Leitsätze
Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, durch die mehrgliedrige Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche für auf das Arbeitsverhältnis anwendbar erklärt werden, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Derartige Bestimmungen sind von Beginn an intransparent.
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.01.2012 - Az. 4 Ca 2112/11 - teilweise abgeändert.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 893,46 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 6/7, die Beklagte zu 1/7.
5.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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